Bei Großveranstaltungen in Berlin gelten ab Sonntag keine Obergrenzen mehr für Besucherzahlen, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft oder genesen sind (2G).
„Jetzt wollen wir versuchen, schrittweise in einen Regelbetrieb überzugehen“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung zu dem Beschluss.
Galt zuvor noch eine Obergrenze von 25.000 Menschen, so könnte nach den neuen Regeln zum Beispiel das Olympiastadion wieder komplett gefüllt werden – und die Teilnehmer müssten keine Maske tragen.
Schon seit einiger Zeit gilt, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G).
Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht. Ergänzend dazu beschloss der Senat am Dienstag, dass bei einer 2G-Veranstaltung auch das Personal geimpft oder genesen sein muss – wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt, so der Senator.
Neuerung bei den Ausnahmen
Eine weitere Neuerung gibt es bei den Ausnahmen rund um den Zugang zu 2G-Angeboten. Bisher galten diese nur für Kinder unter zwölf Jahren, da es für diese noch keine Impfmöglichkeit gibt. Ab Sonntag dürfen auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, an den 2G-Angeboten teilnehmen.
Voraussetzung dafür ist ein negativer PCR-Test. Die Kosten müssen im Regelfall selbst getragen werden. Nur Menschen, die staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, zahlen laut Kollatz nicht selbst.
Inzidenz über 75
64,5 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind vollständig geimpft. 67,6 Prozent sind einmal geimpft. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt in Berlin bei 4.732.967