Bundestag stimmt für Corona-Maßnahmen der Ampel – Hier alle im Überblick

Nov 18, 2021

Einige Corona-Maßnahmen sollen künftig nicht mehr möglich sein, andere werden neu eingeführt. Der Bundestag hat am Donnerstag nach kontroverser Debatte neue Rechtsgrundlagen für die Corona-Politik beschlossen. Die Zustimmung im Bundesrat wackelt.

Der Bundestag hat die von SPD, Grünen und FDP geplanten Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben etwa am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten bei 688 abgegebenen Stimmen am Donnerstag 398 Abgeordnete dafür, 254 dagegen und 36 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz (SPD) bekanntgab. Die Ampel-Parteien haben 416 Sitze.

Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht aber mit Ablehnung. Bund und Länder wollten am Donnerstag nach dem Bundestagsbeschluss zu Beratungen im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz zusammenkommen.

Das sehen die Neuregelungen vor

► Zu den Neuerungen zählt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Beschäftigte, die sich weigern, müssen in Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden.

► Generell gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wo es seitens des Arbeitgebers und der Beschäftigten möglich ist, soll von zu Hause aus gearbeitet werden.

► In Pflege- und Altenheimen sowie in Behinderten- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Personal. Es sind aber keine täglichen Tests vorgeschrieben.

Die 3G-Regel gilt auch im Nah- und Fernverkehr sowie im innerdeutschen Flugverkehr und soll stichprobenartig kontrolliert werden.

► Die Bundesländer entscheiden, welche Regeln sie für die Teilnahme am öffentlichen Leben erlassen – fast alle schreiben bereits ganz oder teilweise 2G vor, also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte. In Ländern mit niedrigen Infektionszahlen wie Bremen treten 2G-Regeln bei höherer Inzidenz in Kraft.

► Die Bundesländer können auch weiterhin einzelne Veranstaltungen absagen und im Einzelfall Freizeiteinrichtungen schließen. Sie können künftig als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus aber keine Reiseverbote, Ausgangssperren, flächendeckende Geschäftsschließungen oder ein Beherbergungsverbot mehr verfügen. Sport zu machen, darf nicht verboten werden, wohl aber einzelne Sportveranstaltungen. Schulen und Kitas sollen offen gehalten werden – nur bei Corona-Ausbrüchen dürfen sie im Einzelfall geschlossen werden. Corona-Maßnahmen müssen auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft werden. Gottesdienste und Demonstrationen dürfen nicht generell untersagt werden.

► Die Strafen für das Fälschen von Impfnachweisen und das Verwenden falscher Nachweise werden verschärft.

► Die Hilfen gegen wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise werden verlängert. Dazu zählen unter anderem der erleichterte Zugang zu Hartz-IV-Leistungen, der Finanz-Schutzschirm für die Sozialbranche oder die Verdopplung der Kinderkrankentage für Eltern, die ihre Kinder wegen Corona-Auflagen zu Hause betreuen müssen.

Auch Kritik an Nichtverlängerung der epidemischen Lage

In der Debatte im Bundestag lieferten sich die Parteien der voraussichtlichen Ampel-Koalition und die Union einen harten Schlagabtausch. „Wir reagieren mit notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Corona-Lage“, verteidigte SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar die geplanten Neuregelungen. Die Länder bekämen damit mehr Handlungsmöglichkeiten als mit der noch geltenden Rechtslage.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei warf den Ampel-Parteien vor, bei der Bekämpfung der Pandemie in die verkehrte Richtung zu laufen. „Drehen Sie doch bitte um“, sagte der CDU-Politiker. Die Pläne der Ampel, die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage nicht zu verlängern, seien unverantwortlich. Damit würden den Ländern Instrumente aus der Hand geschlagen. Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte, die Pläne der Ampel würden der Dramatik der Lage nicht gerecht.

Der FDP-Politiker Marco Buschmann wies die Kritik scharf zurück. „Die Behauptung, dass das neue Maßnahmenpaket die Länder wehrlos dalasse, ist objektiv falsch“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion. „Sie war es schon von Anfang an, weil wir sehr robuste Maßnahmen von Anfang an auf rechtssichere Beine gestellt haben.“ Die Kritik sei teils wahrheitswidrig.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte mit Blick auf Kritik der Union. „Die Rechtslage, die Sie hier einklagen, besteht ja.“ Härtere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien aber von vielen Ländern nicht umgesetzt worden. „Wenn man Karneval feiern will einerseits und sagt „Das war schon ganz prima“ und übermorgen sagt, „Wir haben aber eine riesige Notlage“, dann ist das für mich jedenfalls nicht glaubwürdig aus Nordrhein-Westfalen“, sagte Göring-Eckardt. Die nun geplanten Maßnahmen reichten deutlich weiter als die bisher gültigen.

Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen eine andere Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage am 25. November ausläuft. Die Ampel-Parteien haben sich dagegen entschieden, sie erneut im Bundestag zu verlängern. Dieser Ausnahmezustand gibt den Regierungen der Bundesländer bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Corona-Maßnahmen zu ergreifen von Ausgangsbeschränkungen über Veranstaltungsverbote bis hin zu Restaurant-, Geschäfts- oder Schulschließungen.

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