Das sind die Verbotszonen

Dez 27, 2022

Hier ist Böllern in Berlin an Silvester verboten.

Knall, Peng, Polizei! Zu Silvester gibt es in Berlin drei Böller-Verbotszonen. Dort darf Pyrotechnik weder abgebrannt, noch mitgeführt werden. Ansonsten schreitet die Polizei ein.

„Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen“, heißt es im nüchternen Bürokraten-Deutsch. Per Amtsblatt verkündet der Senat drei Gebiete, in denen zum Jahreswechsel nicht geböllert werden darf. Die Vorschrift gilt von 18 Uhr an Silvester bis 6 Uhr morgens am Neujahrstag.

Konkret geht es um diese drei Areale

Alexanderplatz (Mitte) rund um das „Berolinahaus“ (Hausnummer 1), das „Alexanderhaus“ (Hausnummer 2), die Adresse Alexanderplatz 3 sowie rund um das Baufeld in diesem Bereich, bis Alexanderplatz 9.

Steinmetzkiez (Schöneberg): Am östlichen Beginn der Winterfeldtstraße, in der Alvenslebenstraße, in der Steinmetzstraße (zwischen Goebenstraße und Bülowstraße) und am östlichen Beginn der Pallasstraße. Potsdamer Straße.

Moabit: Auf der Rathenower Straße bis Seydlitzstraße (auch in der angrenzenden Grünanlage), sowie auf Teilen der Otto-Dix-Straße, auf der Straße Alt-Moabit neben dem Gefängnis, ebenso auf den nördlichen Abschnitten von Paulstraße, Spenerstraße und Calvinstraße.

Begründung des Senates für diese Maßnahme: In den Bereichen komme es zum Jahreswechsel immer zu „Sachbeschädigungen, Landfriedensbrüchen, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, gefährlichen Körperverletzungen sowie Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz durch den Einsatz von Pyrotechnik“. Auch Einsatzkräfte seien in der Vergangenheit verletzt worden, vor allem durch „Kugelbomben“. Zudem seien Haltestellen der BVG zerstört worden.

Bei der JVA Moabit will man durch die Verbotszone Dutzende Fehl-Alarme vermeiden, die früher durch Pyrotechnik ausgelöst wurden. Und: „Die Häufung von Alarmen in der Silvesternacht hat in der Vergangenheit nicht nur
zu Unübersichtlichkeiten, sondern auch dazu geführt, dass ein tatsächlicher Fluchtversuch stattgefunden hat.“

Wer dennoch mit Pyrotechnik in den drei Verbots-Zonen erwischt wird, bekommt Böller und Knaller abgenommen (wird später von der Polizei vernichtet). Eine Geldstrafe droht allerdings nicht, dies würde „zu viel Zeit“ beanspruchen, heißt es im Amtsblatt.

Unterstützung von der Opposition für diese Maßnahme: „Es ist richtig, dass der Senat nur sehr wenige Verbotszonen festgesetzt hat, und zwar nur dort, wo tatsächlich zu besorgen ist, dass es zu Straftaten kommen könnte“, so Innen-Experte Björn Jotzo (47) zur Redaktion.

Er ist optimistisch: „Die übergroße Mehrheit der Bürger, die gerne Feuerwerk abbrennen möchten, wird dies auch in diesem Jahr verantwortlich mit zugelassenem und geprüftem Feuerwerk tun. Es ist richtig, ihnen diese Freiheit auch nicht zu nehmen.“

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