Gesetz muss her!

Jan 18, 2023

Gericht: Berliner Senat hat keine Grundlage für Quereinsteiger.

Berlins Schulsenat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht: Bei Quereinsteigern in den Lehrerberuf fehlt für die Ausbildung eine rechtliche Grundlage, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht.

Sogenannte Quereinsteiger füllen seit Jahren die riesigen Personallücken. Von im Schuljahr 2021/22 eingestellten 2886 Kräften waren nur 1526 klassisch ausgebildet – und 790 Quereinsteiger. Also Menschen mit Uni-Abschluss in einem Bereich, der einem Unterrichtsfach entspricht. Was ihnen fehlt (ein 2. Fach und Pädagogik-Ausbildung), holen sie parallel zu ihrer Arbeit mit weniger Unterrichtsstunden nach.

Weil das aber ein neuer Zugang für den Lehrerberuf ist, muss ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung her, fordern die Richter. Darin müssen dann auch das Prüfungsverfahren und die erforderlichen Leistungen festgelegt sein.

Bei der Behörde ging man davon aus, ein Arbeitsvertrag mit bestimmten Verabredungen würde reichen. Auch haben nicht alle Bundesländer solche Gesetze.

Inzwischen soll in Berlin der Kurs korrigiert werden. „Die Senatsbildungsverwaltung arbeitet bereits seit geraumer Zeit an einer Rechtsverordnung“, sagte ihr Sprecher Martin Klesmann.

Aufgefallen ist der Fehler durch eine Biologin, die seit 2013 an einer Grundschule unterrichtete. Sie musste noch Abschlüsse in Deutsch und Mathematik nachholen, diese Fächer sind Standard bei Grundschul-Lehrern. Die Frau fiel mehrmals schriftlich und mündlich in Mathe durch. Als es deshalb eine Absage vom Senat gab, klagte sie.

Ihr Erfolg vor Gericht nützt der Biologin aber nichts: Denn es fehlt nicht nur die Grundlage für ihr Scheitern bei der Prüfung, sondern auch für den Anspruch auf Fortsetzung des Studiums. Ähnlich treffen könnte es fünf weitere Quereinsteiger.

Negative Auswirkungen auf Betroffene, die derzeit nebenbei noch studieren, hat das Urteil laut Behörde nicht. Abgelegte Staatsprüfungen sind gültig.

Brandenburg will künftig sogar Seiteneinsteiger mit Bachelor-Abschluss als Beamte (A11 oder A12) übernehmen. Bisher brauchten sie dafür ein Hochschuldiplom oder einen Masterabschluss. 

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