Drei Nullen zu viel sollen einem inzwischen 47 Jahre alten Juristen zunächst unverhofft Reichtum und nun ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten eingebracht haben. Wegen fünf Taten des Bankrotts sowie wegen falscher eidesstattlicher Versicherung hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben.
Für einen Mandanten soll der frühere Rechtsanwalt gegen einen Musikstreaminganbieter erfolgreich einen Urheberrechtsstreit geführt haben. Der Streamingdienst war schließlich bereit, 1.481 Euro an den Angeschuldigten zur Weiterleitung an dessen Mandanten zu zahlen. Tatsächlich überwies er versehentlich im Juni 2017 1.481.000 Euro. Das Geld soll der Angeschuldigte für sich behalten haben (was für sich genommen noch nicht strafbar ist) und damit einige Investitionen getätigt haben: beispielsweise eine Eigentumswohnung für knapp 600.000 Euro, Goldmünzen und Edelmetalle für etwa 120.000 Euro, ein Auto für 50.000 Euro und Schmuck.
Als der Streaminganbieter sechs Monate später seinen Irrtum bemerkte und den Mann auf Rückzahlung verklagte, soll dieser versucht haben, sein Vermögen in Sicherheit zu bringen und sich selbst in die Insolvenz zu flüchten. So soll er seiner 45 Jahre alten Lebensgefährtin – die deswegen wegen Beihilfe zum Bankrott in zwei Fällen mitangeklagt ist – Geld überwiesen und die Eigentumswohnung geschenkt haben. Seinem wegen eines Falles der Beihilfe mitangeklagten 77 Jahre alten Vater soll er das Auto überschrieben haben. Als dann das zivilrechtliche Urteil gegen ihn vollstreckt werden sollte, soll er schließlich noch gegenüber dem Gerichtsvollzieher falsche Angaben zu seinem Vermögen eidesstattlich als richtig versichert haben.