Es geht um Millionen.
Das ging schnell! Fredi Bobic (51) reagiert auf die fristlose Kündigung und verklagt Hertha BSC!
Mittwochfrüh hatte BILD exklusiv berichtet, dass Hertha BSC dem am 28. Januar freigestellten Geschäftsführer Sport Fredi Bobic (51) zwei Wochen später sogar noch eine fristlose Kündigung zugeschickt hatte.
Was soll das denn bloß?
Die Absicht dahinter ist klar: Hertha will sich das hohe Gehalt des Managers sparen, der in Berlin einen Arbeitsvertrag bis zum 30. Juni 2024 hat.
Auch der Fall einer vorzeitigen Trennung ist in diesem Vertrag übrigens geregelt. Bobic steht nach BPA-Informationen noch eine Summe zwischen drei und vier Millionen Euro zu.
Die fristlose Kündigung soll diese Auszahlung verhindern. Der Grund soll sein: Vereinsschädigendes Verhalten! Ein Vorwurf: Bobic soll einem Reporter nach der Derby-Pleite gegen Union (0:2) eine Ohrfeige angedroht haben. Für die er sich dann schnell entschuldigt hatte.
Jetzt wehrt sich Bobic gegen Herthas fristlose Kündigung!
BPA erfuhr: Am Montag ging beim Arbeitsgericht Berlin eine Kündigungsschutzklage von Bobic gegen die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ein.
Pressesprecherin Dr. Andrea Baer zur BPA (auch Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg): „Ich kann bestätigen, dass dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage von Herrn Bobic vorliegt – sowohl gegen die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung.“
Jetzt wird es schmutzig, die Schlammschlacht beginnt. Ein erster Gütetermin wird in den nächsten Wochen festgelegt. Er wäre mündlich und sogar öffentlich …
Arbeitsrechtler Pascal Croset (47) stuft die Erfolgschancen des Hauptstadt-Klubs auf die fristlose Kündigung eher als gering ein: „Der Spruch ist nicht ausreichend, um große Irritationen auszulösen. Direkt nach dem Spiel sind immer Emotionen im Spiel, da kann eine Aussage schon mal etwas schnodderig ausfallen. In Berlin ist Berliner Schnauze okay. Und Fußball ist ein Sport, bei dem es auch mal rauer zugeht.“
Vielleicht einigen sich beide Parteien ja vorher doch noch außergerichtlich.
Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, wollte sich die Bobic-Seite zu den eingereichten Klagen nicht äußern.