Berlin und Brandenburg deckeln RBB-Intendanten-Gehalt.
Die Regierungen von Berlin und Brandenburg wollen das Intendantengehalt beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) begrenzen.
Die Kabinette beider Länder beschlossen am Freitag in einer gemeinsamen Sitzung in Potsdam eine Novelle des Staatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender. Damit dieser im nächsten Jahr in Kraft treten kann, müssen noch die beiden Länderparlamente zustimmen.
Die Regierungen erstellten die Novelle unter dem Eindruck der RBB-Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung. Der Skandal führte auch dazu, dass die Politik kritischere Töne gegenüber dem gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk anschlug. Auch die Verhältnismäßigkeit der Höhe der Intendantengehälter wurde immer wieder diskutiert. Wenn der RBB-Staatsvertrag so kommen sollte, wie es die beiden Regierungen wollen, dann wäre der RBB demnach das erste öffentlich-rechtliche Medienhaus mit einem solchen harten Gehaltsdeckel für einen Senderchef oder eine Senderchefin. Das Ganze könnte Strahlkraft über die Region hinaus entwickeln.
Als Vergleichsgröße für das künftige Intendantengehalt war die Besoldung nach B 11 im Landesgesetz für Senatoren in Berlin genannt worden. Damit wird ein finanzieller Korridor ins Spiel gebracht. Ein Senator in Berlin verdient laut Besoldungstabelle in etwa ein monatliches Grundgehalt von rund 15.000 Euro. Dazu kommen nach individueller Situation weitere Gehaltsbestandteile dazu. Das ähnelt dem Korridor von 180.000 bis 230.000 Euro, den vor Monaten bereits der RBB-Verwaltungsratschef ins Spiel gebracht hatte.
Die neue Intendantin Ulrike Demmer erhält bereits eine Jahresgrundvergütung in diesem Bereich. Damit liegt der RBB beim Jahresgehalt im Vergleich zu anderen ARD-Häusern am unteren Ende. Der RBB ist eines der mittelgroßen ARD-Häuser.
Das Saarland beschloss unlängst ein überarbeitetes Mediengesetz für den Saarländischen Rundfunk, in dem auch von einer Gehaltsbegrenzung die Rede ist. Diese Regelung ist weicher als die für den RBB und lässt bei Begründung und Prüfung auch ein höheres Intendantengehalt zu.