Das ändert sich 2024.
Das nächste Jahr bringt wieder viele Änderungen für Verbraucher. Erfahren Sie hier die wichtigsten Neuerungen 2024 aus den Bereichen Energie, Ernährung, Finanzen, Rente und Umwelt.
ENERGIE
Neues Heizungsgesetz: Das Gebäude-Energie-Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Es schreibt beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese die Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien produzieren müssen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Strom- und Gaspreisbremsen: Die im Rahmen der Energiekrise eingeführten Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme laufen aus. Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Preisbremsen bis Ende März 2024 wird womöglich nicht umgesetzt. Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme steigt ab März 2024 wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent.
CO₂-Preis: Ab dem 1. Januar 2024 werden fossile Brennstoffe mit einem Preis von 45 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Insgesamt steigt der CO₂-Preis damit auf 14,33 Ct/l, was bei einem jährlichen Verbrauch von 2000 Litern 287 Euro Mehrkosten verursacht. Durch den höheren CO₂-Preis steigen die Kosten für Erdgas um 0,36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann 1,08 Cent pro kWh (brutto). Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt dann ca. 215 Euro an CO₂-Kosten pro Jahr und damit knapp 72 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2023. Benzin verteuert sich um 4,3 Cent pro Liter (brutto), insgesamt beträgt der CO₂-Aufschlag bei Benzin dann 12,8 Cent pro Liter. Bei Diesel werden 4,8 Cent pro Liter mehr fällig als im letzten Jahr.
Solar-Anlagen: Bei Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) gilt ab 1. Januar ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren, bisher betrifft dies nur Anlagen bis 10,8 kWp. Für Steckersolar-Geräte wird die Anmeldung unkomplizierter. Die Geräte müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem dürfen die Geräte nach dem Erwerb gleich in Betrieb genommen werden, also bevor der Stromzähler ausgetauscht wurde. Bei der Inbetriebnahme neuer Photovoltaik-Anlagen gibt es ab 1. Februar eine Änderung bei den Vergütungssätzen. Es erfolgt eine erstmalige kleine Absenkung der Vergütungssätze um ein Prozent. Weitere Absenkungen um je ein Prozent erfolgen dann immer halbjährlich.
ERNÄHRUNG
Herkunftsangabe: Ab dem 1. Februar muss die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden, zum Beispiel in Bedientheken oder bei Metzgereien. Allerdings gibt es Übergangszeiten bis Ende Juli 2025.
Gastronomie: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt ab 1. Januar wieder auf 19 Prozent.
FINANZEN
Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenzen steigen ab dem 1. Januar bei Ledigen von 17.900 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro.
Private Krankenversicherung: In der PKV werden die Beiträge 2024 um durchschnittlich rund sieben Prozent steigen.
Bürgergeld: Für alleinstehende Erwachsene steigt der Satz ab Januar um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17Jahren gibt es 471 statt 420 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.
Mehr Geld für Pflegekräfte: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Azubi-Lohn steigt: Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
RENTE
Altersgrenzen: Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des Jahres die reguläre Altersgrenze. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. Bei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.
Beitragsbemessungsgrenze: Sie steigt in den alten Bundesländern von monatlich 7300 Euro auf 7550 Euro und in den neuen Bundesländern um monatlich 100 Euro auf 7450 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird.
Minijob-Grenze: Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob steigt von 520 Euro auf 538 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.
GESUNDHEIT
GKV-Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,1 Prozent auf nun 1,7 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt.
Neue Beitragsbemessungsgrenze: Die Rechengrößen in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen deutlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 59 850 Euro auf nun 62 100 Euro brutto im Jahr (monatlich 5175 Euro brutto).
E-Rezept: Ab dem 1. Januar sind Ärzte verpflichtet, anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept auszustellen. Das gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten.
Mammografie-Screenings: Die Altersgrenze beim Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird angehoben. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich.
Pflege zu Hause: Ab Januar werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Der Anspruch für Beschäftigte, Pflegeunterstützungsgeld besteht zukünftig jährlich.
Pflege im Heim: Die Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen der Heimbewohner an den Pflegekosten steigen zum 1.1. wie folgt an: im ersten Jahr um zehn Prozentpunkte von fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr um fünf Prozentpunkte von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr um fünf Prozentpunkte von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um fünf Prozentpunkte von 70 auf 75 Prozent.
UMWELT
Einwegpfand: Ab dem 1. Januar gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben.
RECHT
Gesetz über digitale Dienste: Ab dem 17. Februar gilt EU-weit der „Digital Services Act“ (DSA). Verbraucher bekommen bessere Beschwerdemöglichkeiten. So müssen Nutzer zukünftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Aber auch wenn Inhalte fälschlicherweise gelöscht werden oder der Zugang zum Account verwehrt wird, müssen Anbieter dies begründen und diese Entscheidung muss überprüfbar sein.
Redakteur: Dirk Thomas Meerkamp (Chefredakteur)