Urteilsspruch im Fall Bushido

Feb 5, 2024

Bushidos Ex-Geschäftspartner zu Geldstrafe verurteilt – Freispruch bei Hauptvorwürfen.

Freiheitsberaubung, versuchte Erpressung, versuchte Körperverletzung – es waren schwere Vorwürfe, die Rapper Bushido gegen seinen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker erhob. Verurteilt wurde dieser aber nur wegen eines geringeren Vergehens.

Der Ex-Geschäftspartner von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.

Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro).

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Abou-Chakers Verteidiger hatte am vergangenen Verhandlungstag auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwalt hatte ihren ursprünglichen Strafantrag für den Hauptangeklagten Abou-Chaker leicht reduziert und statt einer Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft, vier Jahre, drei Monte und eine Woche Haft gefordert.

Hintergrund dafür ist, dass der 47-Jährige zwischenzeitlich den noch offenen Restbetrag einer Geldstrafe bezahlt hatte. Diese hatte Oberstaatsanwältin Petra Leister zunächst in ihren Strafantrag mit einbezogen. Für die Mitangeklagten forderte sie Gesamtstrafen, die von sieben Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und einem Monat Haft reichen.

Vorwürfe basieren vor allem auf den Aussagen des Rappers

Der 47-Jährige Abou-Chaker galt in dem seit fast dreieinhalb Jahren laufenden Prozess als Hauptangeklagter. Drei seiner Brüder waren die Mitangeklagten im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt. Der Rapper hatte unter anderem erklärt, er sei im Januar 2018 eingesperrt sowie mit einer Flasche und einem Stuhl beworfen worden.

Redakteur: Dirk Thomas Meerkamp (Chefredakteur)

Newsletter Anmeldung