Diese Regeln gelten beim Cannabis-Anbau ab 1. April

Mrz 22, 2024

Der Bundesrat hat der Cannabis-Legalisierung zugestimmt. Damit dürften Erwachsene die Droge künftig auch zu Hause anbauen. Doch welche Regeln gelten dafür? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Cannabis-Anbau. Von Yasser Speck

  • Bundesrat hat dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis zugestimmt – damit tritt es am 1. April in Kraft
  • Volljährige dürfen dann die Droge selbst anbauen
  • Für Wohnungen, Gärten und Kleingärten sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten
  • In sogenannten Cannabis-Social-Clubs soll Weitergabe von Cannabis geregelt werden

Anbau und Besitz von Cannabis sind in Deutschland künftig nicht mehr verboten. nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der Bundesrat den Weg zur teilweisen Legalisierung der Droge freigemacht.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April dürfen Erwachsene zu Hause selbst Cannabis anbauen – bis zu drei Pflanzen pro Person. Es darf aber nur für den Eigenkonsum angebaut werden. Wer die Droge zu Hause anbauen möchte, muss auf einige Regeln achten.

Wer darf alles Cannabis anbauen?

Alle Erwachsenen, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen Cannabis zum Eigenkonsum anbauen. Das heißt: bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro Person. Kindern und Jugendlichen bleibt das verboten.

Wo gibt es die Samen und Stecklinge?

Um an die Samen und die Stecklinge für den Eigenanbau zu kommen, soll es unterschiedliche Wege geben. Zum einen dürften Cannabis-Social-Clubs nach dem Plan der Bundesregierung legal Samen und Stecklinge an Mitglieder und auch an Nicht-Mitglieder weitergeben.

Außerdem soll es nach der Legalisierung erlaubt sein, sich Samen aus dem EU-Ausland über das Internet nach Hause zu bestellen. Hier gilt aber immer: nur für den eigenen Konsum.

Darf man in der eigenen Wohnung anbauen?

Ja. Angebaut werden darf den Gesetzesplänen zufolge nur am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort, so das Bundesministerium für Gesundheit. Aber hier sind einige Regeln und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Die Cannabis-Pflanzen müssen gut geschützt aufbewahrt werden. Das soll unter anderem Kinder und Dritte davor schützen, einfach an die Pflanzen zu gelangen. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt auf seiner Website, dass die Cannabispflanzen „in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden“ müssen.

Es darf also auch in Wohnungen angebaut werden, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Die Pflanzen müssen dann jedoch so sicher untergebracht werden, dass die Kinder nicht an sie herankommen können. Auch das geerntete Cannabis muss so geschützt aufbewahrt werden, dass Kinder und Dritte es nicht einfach nehmen können.

Ist der Anbau im eigenen Garten erlaubt?

Im eigenen Garten darf den Plänen zufolge grundsätzlich angebaut werden. Doch auch hier sind Besonderheiten zu beachten. Beim Anbau von Cannabis entstehen starke Gerüche. Es darf für die Nachbarinnen und Nachbarn zu keinerlei Belästigung durch den Geruch der Pflanze kommen. Beschweren sich also die Nachbarn, muss der Anbau gestoppt werden.

In Kleingärten darf bis auf eine Ausnahme nicht angebaut werden. Da die Zäune oft nur 1,20 Meter hoch sind, reichen sie nicht als adäquate Sicherheitsmaßnahme aus, um Kinder vor den Pflanzen zu schützen. Auch sind die Parzellen oft so nah, dass eine Geruchsbelästigung der angrenzenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nicht ausgeschlossen werden kann. Lediglich Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in ihrer Parzelle leben dürfen, dürften in der Laube anbauen. Dann wieder gut verschlossen und ohne Geruchsbelästigungen.

Was, wenn man nicht selbst anbauen kann?

Um den Schwarzmarkt zu schwächen, soll die Weitergabe von Cannabis über die Cannabis-Social-Clubs geregelt werden. Um die Droge zu erwerben, müssen Konsumentinnen und Konsumenten einem Cannabis-Social-Club beitreten. Die Cannabis-Clubs sind Anbauvereinigungen. Oft fällt eine monatliche Gebühr an. In den Clubs wird das selbst angebaute Cannabis dann vertrieben. Nur an Vereinsmitglieder. Coffee-Shops, wie es sie in Amsterdam gibt, sind in Deutschland nicht vorgesehen.

Redakteur: Dirk Thomas Meerkamp (Chefredakteur)

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